Straßenschuhe
-
Orthopädische Schuhe gehören nur dann zum Leistungspektrum der Krankenkasse, wenn bei genau definierten Krankheitsbildern, Konfektionsschuhe mit orthopädischer Zurichtung und/oder orthopädischen Maßeinlagen nicht mehr ausreichend sind, die fehlende Funktion auszugleichen oder die Gehfähigkeit zu erhalten.
-
Oft werden als erstes Paar orthopädische Straßenschuhe angefertigt, um möglichst frühzeitig eine Mobilisation im Hause und für die Straße zu ermöglichen.
-
Um den Bedürfnissen des Patienten Rechnung zu tragen, und auch aus hygienischen Gründen, erhalten die gesetzlich Versicherten, nach vorheriger Verordnung und Genehmigung noch ein zweites Schuhpaar zum Wechseln. Für beide Paare kommt erst nach zwei Jahren Tragezeit eine Ersatzbeschaffung in Betracht.
-
Zum Maßnehmen und Anpassen der Schuhe kommen wir, bei Notwendigkeit; auch gerne zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus. Der Hausbesuch sollte vom Arzt dann auch rezeptiert sein.
-
Bei bestimmten Krankheitsbildern kann es bei längerer Tragezeit zu Abweichungen im Lotaufbau kommen. Dies sollte regelmäßig kontrolliert und wieder aufgebaut werden. Diese Instandsetzungsarbeiten und durch verändertes Krankheitsbild oder Wachstum benötigte Volumensveränderungen werden nach Verordnung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
-
Durch normale Abnutzung entstandene Reparaturen, z.B. an Absatz und Sohle, müssen vom Versicherten selbst getragen werden.
-
Orthopädische Straßenschuhe können je nach Krankheitsbild als Halbschuh oder als Stiefel gearbeitet werden.
|
|