Orthopädie

Schuhänderungen

Bei den orthopädischen Schuhzurichtungen wird ein konfektionierter Sicherheitsschuh so verändert, dass Fußbeschwerden gemindert oder beseitigt werden und fehlende Funktionen am Fuß oder Bein ausgeglichen werden. Orthopädische Schuhzurichtungen haben einen großen Einfluss auf die Schrittabwicklung und werden daher auch in bestimmten Fällen zusätzlich zur Einlagenversorgung verordnet.
Dadurch werden die Gehfähigkeit und Gehausdauer verbessert und die Arbeitsfähigkeit sichergestellt.
Seit dem in Kraft treten der neuen BG-Regel 191 ist bei Sicherheitsschuhen vorgeschrieben, dass Schuhzurichtungen nur noch angefertigt werden dürfen, wenn diese Schuhänderung mit den Sicherheitsschuhen baumustergeprüft ist, da sonst die Baumusterprüfung des Schuhes erlischt.

Bei vielen Sicherheitsschuhmarken sind jetzt diese Schuhzurichtungen baumustergeprüft möglich, d.h. alle Schuhänderungen müssen z B. mit den in der Baumusterprüfung vorgeschriebenen Klebstoffen und Materialien gearbeitet werden, damit die Antistatik oder ESD-Fähigkeit des Schuhes erhalten bleibt. Dafür gibt es zu jeder Schuhmarke eine Fertigungsanweisung.

Schuhänderungen, die angefertigt werden können, sind:

Ballenrollen
Mittelfußrollen
Schmetterlingsrollen
Schuherhöhungen bis 3 cm Höhe
Innenranderhöhungen
Außenranderhöhungen

Wir beraten Sie ausführlich, an welchen Sicherheitsschuhen die für Sie notwendigen Schuhzurichtungen durchgeführt werden können.